Kosten und Vorgehen in der Psychotherapie

 

 

 

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Höhe der Kosten richtet sich nach Art, Umfang, Komplexität und zeitlichem Aufwand der Behandlung.

In der Regel wird eine psychotherapeutische Sitzung mit dem 2,3- bis 3,5-fachen Satz der GOP berechnet. Daraus ergeben sich aktuell Kosten zwischen 100,55 € und 153,02 € pro Sitzung (Stand: August 2022).

Zusätzlich können – je nach individuellem Bedarf – weitere Kosten entstehen, etwa für diagnostische Leistungen, biografische Anamnese, Befundberichte oder Bescheinigungen. Auch diese Leistungen werden entsprechend der GOP bis zum 3,5-fachen Satz abgerechnet.

Hinweis: Einige gesetzliche und private Krankenkassen erstatten psychotherapeutische Leistungen ausschließlich bis zum 2,3-fachen Satz der GOP. In diesem Fall ist ein eventuell entstehender Differenzbetrag von den Patient:innen selbst zu tragen.


Kostenübernahme der Psychotherapie

Da Psychotherapie eine medizinische Behandlung darstellt, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Kostenübernahme – abhängig von Ihrer Versicherungssituation.

Private Krankenversicherung (PKV)

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis in vielen Fällen ganz oder anteilig. Da die Vertragsbedingungen individuell unterschiedlich sind, empfehle ich, sich vor Beginn der Therapie direkt bei Ihrer Versicherung zu informieren.

Hilfreiche Fragen sind beispielsweise:

  • Ist Psychotherapie grundsätzlich im Vertrag enthalten?
  • Wie viele Sitzungen werden übernommen?
  • Erfolgt eine vollständige oder teilweise Erstattung?
  • Ist eine Antragstellung erforderlich?
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – Kostenerstattungsverfahren

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens beantragt werden. Dies ist möglich, wenn: eine zeitnahe Psychotherapie in einer Praxis mit Kassenzulassung nicht verfügbar ist, lange Wartezeiten bestehen oder eine psychotherapeutische Behandlung aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.

Die Entscheidung über eine Kostenübernahme liegt bei der jeweiligen Krankenkasse und hängt von mehreren Faktoren ab. Gerne informiere ich Sie über das Vorgehen und unterstütze Sie bei der Antragstellung.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem bei:

Bitte beachten Sie, dass das Kostenerstattungsverfahren zeitaufwendig sein kann. 

Selbstzahler:innen

Unabhängig von der Versicherungsform besteht jederzeit die Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen auf Selbstzahlerbasis in Anspruch zu nehmen.

Gründe hierfür können unter anderem sein: der Wunsch nach besonderer Diskretion, eine geplante Verbeamtung, der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, ein Wechsel in die private Krankenversicherung oder eine abgelehnte Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.

Psychologische Beratungen oder Coachings erfolgen grundsätzlich auf Selbstzahlerbasis.